1. Was ist eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung ist eine Versicherung, welche im Falle eines Unfalls einen einmaligen Geldbetrag leistet. Häufig werden zusätzliche Leistungen wie Bergungskosten, kosmetische Operationen oder auch eine Unfallrente mit eingeschlossen.

Der Begriff Unfall wird hierbei üblicherweise als ein plötzlich von außen auf den Körper eintretendes Ereignis definiert, welcher eine längerfristige Form von leichter bis schwerer Invalidität verursacht.
2. Wer braucht eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung gehört zur Kategorie der „Must have“ Versicherungen. Im Falle eines Unfalls können schnell hohe Summen nötig werden um Umbaumaßnahmen an der Immobilie oder der Wohnungseinrichtung vorzunehmen. Jeder der diese Kosten nicht aus der Porto-Tasche tragen kann, sollte sich absichern.

Der Gesetzgeber hat für alle Personen in Ausbildung und für alle Angestellten die gesetzliche Unfallversicherung geschaffen. Diese zahlt jedoch nur innerhalb und auf dem Weg zur aktuellen Beschäftigung. Die statistisch risikoreichere Zeit, die Freizeit, ist überhaupt nicht abgesichert.
3. Wie funktioniert eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung besteht im Wesentlichen aus drei Werten, die die Ansprüche im Leistungsfall definieren:

Die Versicherungssumme stellt die Basis für die Berechnungen dar und kann an die jeweilige individuelle Situation angepasst werden.

Der zweite wichtige Wert in der Berechnung der Ansprüche ist die sogenannte Gliedertaxe. Sie listet gewichtet die einzelnen Regionen oder Sinne des Körpers auf.

Die Progression gibt den Faktor und die Steigerung wieder, mit welchem die Versicherungssumme multipliziert wird um die finale Entschädigung zu errechnen.

Beispiel: Verlust eines Beins mit 100% laut Gliedertaxe. Bei einer Versicherungssumme von 50.000€ ergibt sich mit folgender Formel:
Versicherungssumme x Progression x Gliedertaxe eine Gesamtentschädigung i.H.v. 50.000€ x 500 x 100% = 250.000€
4. Was ist zu beachten?

Eigenbewegung: Unter einem Unfall mit Eigenbewegung versteht man, dass der Unfall ohne äußere Einflüsse aufgetreten ist. Ein Beispiel könnte das Umknicken beim Joggen sein.

Verschlucken: Gerade bei Säuglingen und Kindern sollte darauf geachtet werden, dass das Verschlucken von Gegenständen mit abgesichert ist. Denn in der oralen Phase nehmen Babys die Welt intuitiv mit den Geschmacksnerven war.

Zusatzleistungen wie Unfallrenten sind meist teuer und decken nur Leistungen bei Unfällen ab. Hier sind Berufsunfähigkeitsabsicherungen oder Pflegerenten im Regelfall vorzuziehen.
5. Welche Alternativen gibt es?

Das Ziel der Unfallversicherung ist die einmalige Zahlung im Falle eines Unfalls.

Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet nur auf dem direkten Weg hin oder zurück und in der Arbeit bzw. Ausbildung, keine Leistung in der Freizeit.

Eine Risikolebensversicherung leistet nur bei Unfällen mit Todesfolge.

Eine Invaliditätsversicherung leistet erst ab 50% Invalidität, deutlich geringere Einmalzahlung, dafür ist eine monatliche Rente möglich.